Informationspflichten nach § 18 ElektroG sowie § 18 BattG

1. Maßnahmen der Abfallvermeidung

Maßnahmen der Abfallvermeidung haben nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU grundsätzlich Vorrang gegenüber Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Maßnahmen der Abfallvermeidung sind bei Elektrogeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Entsorgung. Bei Batterien sind die Verwendung wiederaufladbarer Batterien (Akkumulatoren) oder Batterien mit höherer Kapazität und damit längerer Lebensdauer mögliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

2. Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien

Es ist gesetztlich verboten, Elektrogeräte und Batterien im Haushaltsabfall zu entsorgen. Dies wird auf den Produkten durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne dargestellt. Stattdessen müssen die Produkte am Ende ihrer Lebensdauer bei einer geeigneten Sammel- oder Rückgabestelle abgegeben werden. Sind nicht fest verbaute Batterien im Produkt enthalten, müssen diese entnommen und getrennt abgegeben werden. Die getrennte Sammlung und Verwertung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.

3. Sammel- und Rückgabestellen

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunale Wertstoffhöfe) oder bei Rückgabestellen von Herstellern und Vertreibern unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektrogeräte sowie Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Auch Onlinehändler müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Verbraucher bereitstellen, sofern sie die genannten Größenkriterien mit ihrer Lager- und Versandfläche erfüllen. Für Kleingeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) gilt die Rücknahmepflicht unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für max. 3 Altgeräte pro Geräteart.

4. Unsere Rücknahmeangebote

Von uns vertriebene Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgegeben werden. Zur Rücknahme von Altgeräten sind wir nicht verpflichtet.

5. Verweis auf Veröffentlichungen und Zahlen des BMUV

Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG sind auf der Webseite des BMUV zu finden.